Lizenzvereinbarung
1. Präambel
Dieser Lizenzvertrag regelt die Nutzung des KI-Bürgerservice-Chatbots, entwickelt von der Prodium Consulting GmbH (im Folgenden „Lizenzgeber“), basierend auf der Framework-Software aiStudio der Kauz GmbH, Düsseldorf https://kauz.ai/eula/. Die Parteien erkennen die Schutzrechte der Kauz GmbH an und vereinbaren Folgendes:
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Einräumung von Nutzungsrechten am KI-Bürgerservice-Chatbot (im Folgenden „Software“), einschließlich der von Prodium Consulting DmbH entwickelten Inhalte und Funktionen, unter Nutzung der Framework-Software aiStudio der Kauz GmbH.
3. Lizenzeinräumung und -umfang
3.1 Lizenzart
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag ein.
3.2 Nutzungszweck
Die Nutzung ist ausschließlich zum Zweck des Bürgerservice im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit des Lizenznehmers gestattet.
3.3 Einschränkungen
- Keine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
- Keine Bearbeitung, Dekompilierung, Rückentwicklung oder sonstige Veränderung der Software.
- Nutzung ausschließlich im vereinbarten geografischen Gebiet.
4. Rechte an der Software und Inhalten
- Die Framework-Software aiStudio verbleibt im geistigen Eigentum der Kauz GmbH.
- Prodium Consulting behält sämtliche Rechte an der spezifischen Chatbot-Implementierung und den Inhalten.
- Der Lizenznehmer erhält lediglich die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
- Kundendaten und Nutzerdaten verbleiben im Eigentum des Lizenznehmers; der Lizenzgeber erhält nur die für den Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte.
5. Support und Wartung
- Der Lizenzgeber stellt Supportleistungen für die Software bereit, insbesondere:
- Unterstützung bei Einrichtung und Konfiguration
- Fehlerbehebung im Rahmen des normalen Betriebs
- Bereitstellung von Updates und Patches für die Chatbot-Funktionalität
- Support für die Framework-Software aiStudio erfolgt durch die Kauz GmbH.
6. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen
- Die Lizenzgebühren werden im Einzelvertrag oder Angebot festgelegt.
- Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
7. Haftung und Gewährleistung
- Der Lizenzgeber haftet für die ordnungsgemäße Funktion der Software im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht abweichend geregelt.
8. Laufzeit und Kündigung
- Die Lizenz wird für die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit erteilt.
- Eine ordentliche Kündigung ist gemäß der in Einzelvertrag definierten Frist möglich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Datenschutz und Compliance
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
- Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in einer separaten Datenschutzvereinbarung geregelt.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers.